Grundstücksangebote
Hier finden Sie aktuelle Grundstücksangebote der Stadt Altenburg:
Grundstück Nähe Piererstraße
Stadtverwaltung Altenburg
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung das folgende Grundstück nach Höchstgebot
Nähe Piererstraße in 04600 Altenburg
Gemarkung Altenburg
Flurstück 4561/77
Grundstücksgröße 505 m²
Mindestgebot 6.650,- Euro
Das unbebaute Grundstück liegt im Bereich der Piererstraße. Es wird von den Eigentümern der jeweils angrenzenden Wohngrundstücke zu gärtnerischen Zwecken bzw. als Arrondierungsflächen zu deren Grundstücken genutzt. Für zwei dieser Nutzungen bestehen vertragliche Vereinbarungen für eine Fläche von insgesamt ca. 420 m², einem Nutzer wurde ein Vorkaufsrecht für die genutzte Fläche im Veräußerungsfall eingeräumt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Teil des öffentlichen Gehweges der Piererstraße (ca. 10 m²). Diese Nutzung ist im Rahmen des Verkaufs durch die Bestellung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt Altenburg für die Zukunft zu sichern.
Als Mindestgebot ist ein Betrag von 6.650,- Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote sind bis zum 05.05.2023 (Posteingang) in verschlossenem Umschlag mit der deutlichen Kennzeichnung „Gebot Piererstraße – Flurstück 4561/77“ bei der Stadtverwaltung Altenburg, z.H. Herrn Rosenfeld persönlich, Markt 01 in 04600 Altenburg, einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen der UVgO/VOB finden keine Anwendungen.
Im Auftrag
gez. Rosenfeld
Bürgermeister
Grundstück Burgstraße 17
Stadtverwaltung Altenburg
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung das folgende Grundstück nach Höchstgebot
Burgstraße 17 in 04600 Altenburg
Gemarkung Altenburg
Flurstück 1571
Grundstücksgröße 557 m²
Mindestgebot 53.050,- Euro
Wertungskriterien sind zu 60 % die Höhe des Gebots und zu 40 % der städtebauliche Nutzen für die Altenburger Innenstadt, der aufgrund eines vom Bieter vorzulegenden Investitions- und Nutzungskonzepts beurteilt wird.
Die Stadt Altenburg führt derzeit mit Hilfe von Städtebaufördermitteln Sicherungsmaßnahmen durch, die bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein sollen. Der daraus resultierende sanierungsbedingte Vorteil wird im Anschluss durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt. Der so festgestellte sanierungsbedingte Vorteil ist vom Bieter zusätzlich zum Kaufpreis an die Stadt Altenburg auszugleichen. Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass Besitz und Eigentum erst nach Abschluss der Sicherungsmaßnahmen und entsprechender Abstimmung mit dem Fördermittelgeber auf den Erwerber übergehen.
Das Grundstück befindet sich im Stadtzentrum von Altenburg ca. 200 m nordöstlich des Marktes. Es ist mit einem 3-geschossigen historischen Kanzleigebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss bebaut und ist teilunterkellert. Das Gebäude steht seit Jahren leer und ist unsaniert. Die Grundrissgestaltung entspricht deren von historischen Gebäuden
Das Grundstück Burgstraße 17 ist planungsrechtlich dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen und ist Bestandteil des Denkmalensembles „Kernstadt Altenburg mit Vorstädten“, es handelt sich um ein Einzeldenkmal. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Grundstück Burgstraße 17 liegt innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes Altenburg-Altstadt. Vorliegend hat die Stadt Altenburg nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung gemäß § 154 Baugesetzbuch zu erheben.
Als Mindestgebot ist ein Betrag von 53.050,- Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote sind bis zum 14.03.2023 (Posteingang) in verschlossenem Umschlag mit der deutlichen Kennzeichnung „Gebot Burgstraße 17 – Flurstück 1571“ bei der Stadtverwaltung Altenburg, z.H. Herrn Rosenfeld persönlich, Markt 01 in 04600 Altenburg, einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen der UVgO/VOB finden keine Anwendungen.
Im Auftrag
gez. Rosenfeld
Bürgermeister
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement der Stadt Altenburg.