Grundstücksangebote
Hier finden Sie aktuelle Grundstücksangebote der Stadt Altenburg:
Gewerbefläche Poschwitz
Stadtverwaltung Altenburg
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft das Grundstück zum angegebenen Kaufpreis
Gewerbefläche Poschwitz – Am Poschwitzer Park
Gemarkung Poschwitz
Flurstück 41/21
Grundstücksgröße 16.841 m²
Kaufpreis 117.000,00 Euro
Das Grundstück befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Altenburg, erreichbar über die Straße „Am Poschwitzer Park“. Es handelt sich um eine voll erschlossene, unbebaute Fläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industriegebiet (GI) Poschwitz“ (einsehbar unter www.altenburg.eu/Bauen und Wohnen/Stadtentwicklung_Stadtplanung/Bebauungspläne Nr.72.0). Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Industriegebiet ausgewiesen.
Das Grundstück war zum Teil bebaut und von Leitungskanälen durchzogen. Im Zuge der Grundstücksherrichtung wurden bekannte Streifenfundamente entfernt, die nicht mehr benötigten Altkanäle wurden zurückgebaut bzw. verdämmt. Aufgrund der Vornutzung können sich Bauschuttreste im Grundstück befinden.
Als Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes vom künftigen Eigentümer umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen bzw. zu finanzieren.
Als Kaufpreis ist ein Betrag in Höhe von 117.000,00 Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote inkl. Nutzungskonzeption können bei der Stadtverwaltung Altenburg, Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement, z.H. Herrn Roth persönlich, PF 1163, 04581 Altenburg, eingereicht werden.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement unter Telefon (0 34 47) 5 94 – 8 56 und 5 94 – 8 30 zur Verfügung.
Im Auftrag
gez. Roth
Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
Team Liegenschaftsmanagement
Garagenfläche Piererstraße
Stadtverwaltung Altenburg
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung das folgende Grundstück nach Höchstgebot
Garagenfläche im Bereich der Piererstraße in 04600 Altenburg
Gemarkung Altenburg
Flurstück 4536/19
Grundstücksgröße 75 m²
Mindestgebot 5.533,00 Euro
Das Flurstück 4536/19 der Gemarkung Altenburg liegt im Bereich einer Eigenheimsiedlung in der Piererstraße im Nordwesten des Stadtgebietes von Altenburg. Es weist eine leichte Hanglage aus. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Garagen (Baujahr ca. 1975) in Reihenbauweise. Es handelt sich um eine zweiseitige Grenzbebauung zum Flurstück 4536/20 der Gemarkung Altenburg.
Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Altenburg sowie im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch.
Die aufstehenden Garagen sind auf vertraglicher Grundlage vermietet bzw. verpachtet. Die bestehenden Nutzungsverträge werden von einem Verkauf des Grundstückes nicht berührt und sind vom Käufer zu übernehmen.
Als Mindestgebot ist ein Betrag von 5.533,00 Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote sind bis zum 30.05.2025 (Posteingang!) mit der deutlichen Kennzeichnung „Gebot Garagengrundstück Piererstraße“ bei der Stadtverwaltung Altenburg, Fachdienst 52, z.H. Herrn Roth persönlich, PF 1163, 04581 Altenburg, einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen der UVgO/VOB finden keine Anwendungen.
Für weitere Auskünfte steht das Referat Liegenschaften unter Telefon (0 34 47) 5 94 – 8 30 und 5 94 – 8 33 zur Verfügung. Hier können Termine für Besichtigung vereinbart und Einsicht in vorhandene Unterlagen gewährt werden.
Im Auftrag
gez. Roth
Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
Team Liegenschaftsmanagement
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement der Stadt Altenburg.