Bundestagswahl 2025
Wahlergebnis
Das Wahlergebnis der Stadt Altenburg finden Sie hier:
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag ist schriftlich oder persönlich im Wahlbüro einzureichen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 15:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt!
Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
Ein Online-Formular finden Sie im Internet-Auftritt des Landeswahlleiters:
Ersatzweise kann auch dieses Formular verwendet werden:
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten, die am 12. Januar 2025 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können auf Antrag an der Bundestagswahl teilnehmen. Näheres dazu finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.
Das erforderliche Formular (Anlage 2 oder 2a Bundeswahlordnung) ist bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter und bei den Gemeindebehörden erhältlich.
Es kann auch das Zutreffende der beiden folgenden elektronischen Formulare verwendet werden:
Beachten Sie bitte, dass Anlage 2a handschriftlich unterschrieben und im Original schriftlich eingereicht werden muss! Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht
ausreichend.
Wahlberechtigte, die im Zeitraum 13. Januar bis 2. Februar 2025 nach Altenburg ziehen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Weitere Informationen und das erforderliche Formular können Sie hier herunterladen:
Rückkehrer aus dem Ausland verwenden bitte dieses Formular:
Nach dem 2. Februar 2025 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (3. bis 7. Februar 2025) beim Wahlbüro der Stadt Einspruch einlegen. Näheres dazu ist der öffentlichen Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Wahlbüro der Stadtverwaltung.
Wahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge sind beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter einzureichen. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter.
Formulare für Wahlvorschläge:
Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlags (Anlage 15 BWO)
Niederschrift Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers des Wahlkreises (Anlage 17 BWO)
Zustimmungserklärung für Bewerber einer Landesliste (Anlage 22 BWO)
Formblätter für Unterstützungsunterschriften mit Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 14 BWO) für Kreiswahlvorschläge, die Unterstützungsunterschriften benötigen, werden nur vom Kreiswahlleiter herausgegeben!
Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie der Wählbarkeit für Bewerber stellt die Meldebehörde aus.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Wahlbüros:
Stadtverwaltung Altenburg
Wahlbüro
Markt 1
04600 Altenburg
Tel. 03447 594-960
Fax 03447 594-967
E-Mail:
Achtung!
Aufgrund der bei dieser Wahl verkürzten Fristen werden die Stimmzettel später geliefert als sonst üblich.
Das Wahlbüro wird daher für den Publikumsverkehr frühestens ab Dienstag, den 11. Februar 2025 geöffnet sein.
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen,
Di 08:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr,
Mi 08:30 bis 12:00 Uhr,
Do 08:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr,
Fr 08:30 bis 12:00 Uhr.
Zusätzliche Öffnungszeit:
Fr, 21. Februar 2025 14:00 bis 15:00 Uhr.
Zusätzliche Öffnungszeiten für Briefwähler im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung:
Sa, 22. Februar 2025 08:30 bis 12:00 Uhr,
So, 23. Februar 2025 08:00 bis 15:00 Uhr.