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Bauvoranfrage


Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage per schriftlichem Antrag einen Bescheid zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens erhalten.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist.

 

Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
  • Beschreibung des Vorhabens,
  • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Bauvoranfrage ist kostenpflichtig.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

 

Was sollte ich noch wissen?

Im Einzelfall kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.

 

Formulare