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Sterbeurkunde


Leistungsbeschreibung

Erst nach erfolgter Beurkundung eines Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.

 

Anzeigepflichtige:

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)

An wen muss ich mich wenden?

In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.


Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Dort ist dann eine Sterbeurkunde erhältlich.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und die Todesbescheinigung sind dem zuständigen Standesamt vorzulegen. Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilt das jeweilige Standesamt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens an dem dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Ist ein Angehöriger im Krankenhaus verstorben, so werden Sie vom Krankenhauspersonal benachrichtigt und über weitere Schritte in Kenntnis gesetzt.

Die Beisetzung kann in der Regel erst nach der erfolgten Beurkundung des Sterbefalles erfolgen.

 

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