Dorferneuerung / Dorfentwicklung
Ziele und Aufgaben der Entwicklungskonzepte sind u.a.
das Bewusstsein der Bürger für die Ziele der Dorferneuerung zu wecken und Impulse zur Eigeninitiative zu gegeben,
den eigenständigen Charakter des Dorfbildes, Stadtkerns oder Ortsteils zu erhalten, zu beleben und zu modernisieren,
den gewandelten Bedürfnissen und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungen des Dorfes Raum zu gegeben,
die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender sowie regionaltypischer Bausubstanz
die baulich funktionale Erneuerung der alten Ortskerne durch Wohnraumerhaltung und Wohnraumerweiterung
Um diesen Prozess zu unterstützen, wurden von den Landwirtschaftsministerien der jeweiligen Bundesländer Förderprogramme aufgelegt. Im Freistaat Thüringen können auf der Grundlage der „Förderrichtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)¹ des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in derzeit gültiger Fassung vom 24.04.2023 Zuschüsse für Maßnahmen der Dorferneuerung beantragt werden.
¹ Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Förderrichtlinie:
Allgemeinverfügung Aufbewahrungsfrist der Unterlagen:
Broschüren
Förderfähige Maßnahmen sind u.a.
die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,
die Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien.
Wer kann Anträge stellen?
Private Hauseigentümer (privat-natürlich), Gemeinden, Gemeindeverbände (öffentlich-rechtlich) sowie Vereine und Stiftungen (privat-juristisch)
Hinweise zum Antragsverfahren
Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der Verbandsgemeinde mit Kostenvoranschlägen, Finanzierungsplan und dem Nachweis der Gesamtfinanzierung einzureichen.
Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Fördermittelstelle. Für die Stadt Altenburg ist es das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gera, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Arbeiten unter Vorlage prüfbarer Rechnungen ausgezahlt.
Die entsprechenden Unterlagen für die Antragstellung sowie weitere Informationen zur Dorferneuerung erhalten Sie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. (WEB Seite: Integrierte Ländliche Entwicklung | TLLLR (thueringen.de) )
„Die Menschen im ländlichen Raum brauchen wirtschaftliche Perspektiven. Der ländliche Raum, die Menschen, die dort leben und arbeiten, sichern unsere natürlichen Lebensgrundlagen und sorgen für die Erhaltung unserer Landschaft.“(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)
Für die Dorfentwicklung gibt es auf Bundesebene so gut wie keine formal-rechtliche Regelung, weder im Baugesetzbuch, noch im Landwirtschaftsrecht. Die Dorferneuerung mit ihren Dorfentwicklungsplanungen ist eine informelle Planung, sie ist die einzige umfassende Planung für das Dorf. Sie stellt ein ganzheitliches Entwicklungskonzept dar, das keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt, sondern Ausdruck der Einigung von Bürgern, Politikern und Behörden auf ein gemeinsames Handeln. Die Dorfentwicklung bietet eine direkte Chance zur Stärkung und Entwicklung lokaler Handlungsspielräume und Aktivitäten zur Erhaltung und Wiedergewinnung einer dörflichen Identität.
Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehört dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz.
Dorfentwicklungsplanung
Kosma
Zetscha
Zschernitzsch
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