Bebauungspläne
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Die wesentlichen Regelungen für die Bebauungsplanung sind in den §§ 1 bis 13a BauGB zu finden.
Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der verbindliche Bebauungsplan als Satzung, d. h. als Ortsrecht beschlossen. Gleichzeitig bilden diese Pläne die Grundlage für gesetzliche Maßnahmen der Bodenordnung, der Erschließung von Grundstücken usw.
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Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Fachdienst Bauverwaltung und Stadtentwicklung, Neustadt 7 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne - Kopien gegen eine Gebühr beziehen.
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03.0 - Bebauungsplan "Geraer Straße / Steinwitzer Straße"
Der rechtswirksame Bebauungsplan "Geraer Straße / Steinwitzer Straße" mit Stand vom 26.04.1994 wurde in einem Teilbereich geändert (siehe 03.1 Bebauungsplan "Geraer Straße / Steinwitzer Straße" 1. Änderung). Er behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3,54 ha
Planung:
Planungsziel ist eine Baugebietsausweisung, die eine Ergänzung der Infrastruktur und gleichzeitig eine Sicherung von qualitätvollem Wohnbauland gewährleistet.
In Anlehnung an die vorhandene Baustruktur wurden Flächen im nördlichen und westlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans als Reine Wohngebiete (WR) und Flächen im südöstlichen Teil als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt.
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03.1 - Bebauungsplan "Geraer Straße / Steinwitzer Straße" 1. Änderung
Änderung eines Teilbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Geraer Straße / Steinwitzer Straße" (Nr. 03.0).
Der rechtswirksame Bebauungsplan "Geraer Straße / Steinwitzer Straße" mit Stand vom 26.04.1994 behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3,54 ha
Planung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geraer Straße / Steinwitzer Straße" wurden im Plangebiet zwei Baufelder verändert, zusätzliche Stellplätze angeordnet und vorgesehene Stellplätze gestrichen, die Stichstraße im Bereich WA I reduziert, die Fußwegverbindung zum Dreschaer Weg verlagert, die Beschränkung "nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig" aufgehoben und die textlichen Festsetzungen überarbeitet. Für die Errichtung der zusätzlichen Stellplätze wurden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
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07.0 - Bebauungsplan "Bonhoefferstraße"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3,09 ha
Planung: Planungsziel ist, die verschiedenen Nutzungsarten "Wohnen" und "Gewerbe" innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Gewerbegebiet (GE) und die Flächen im südöstlichen Teilbereich des Geltungsbereiches als Mischgebiet (MI) festgesetzt.
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08.1 - Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord-Ost I und II" Änd. Sondergebiet
Zusammenlegung der rechtskräftigen Teilbebauungspläne Nord-Ost I - 1. Änderung und Nord-Ost II zum Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord-Ost I und II" sowie Änderungen in weiteren Teilbereichen des Sondergebietes (Nord-Ost I - 2. Änderung und Nord-Ost II - 1. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Nord-Ost I" geändert (1. Änderung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 31,05 ha
Planung: Planungsziel ist die Schaffung größerer zusammenhängender Gewerbeflächen und damit die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe planungsrechtlich zu ermöglichen.
Neben der Zusammenlegung der Bebauungspläne Nord-Ost I und Nord-Ost II wurden u.a. der Geltungsbereich und mehrere Baufelder geändert. Die Art der baulichen Nutzung der gewerblichen Flächen wie Gewerbegebiet (GE), Sondergebiet (SO)und Industriegebiet (GI), wurde grundsätzlich beibehalten.
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08.2 - Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord-Ost I und II" Änderung Teilbereich GE 5
Änderung eines Teilbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Nord-Ost I und II" (Nr. 8.1). Der rechtswirksame Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord-Ost I und II" mit Stand vom 16.01.2008 behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,4 ha
Planung: Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der Ansiedlung von Einzelhandel bis 800 m² Verkaufsfläche auf der Teilfläche GE 5 zu ermöglichen. Für den Teilbereich GE 5 des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Nord-Ost I und II" wurden die textlichen Festsetzungen zugunsten einer Zulässigkeit von Einzelhandelseinrichtungen bis zu 800m² Gesamtverkaufsfläche ergänzt.
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08.3 - Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord-Ost I und II" - 4. Änderung in den Teilbereichen GE 4 und GE 6
Der rechtswirksame Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord-Ost I und II" mit Stand vom 16.01.2008 (Nr. 8.1) behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flächen befinden sich im Eigentum des Freistaates Thüringen und der Stadt Altenburg.
Plangebietsgröße: ca. 7,2 ha
Planung: Bedingt durch Nachfragen nach größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen werden innerhalb des Gewerbegebietes Altenburg "Nord-Ost I und II" die beiden Teilbereiche / Baufelder GE 4 und GE 6 zu einer Gewerbefläche zusammengefasst. Für die Zusammenlegung der beiden Teilbereiche ist die Anpassung des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Nord-Ost I und II" erforderlich.
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09.1 - Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord-Ost III" 1. Änderung
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 13,2 ha
Planung: Planungsziel ist die Änderung der Erschließung im Gewerbegebiet festzusetzen und einzelne Baufelder zu einem geschlossenen Baufeld GE 1 für eine bessere Vermarktung zusammenzulegen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.
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10.0 - Bebauungsplan "Westliche Mittelstraße"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,39 ha
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet und eine Abrundung des Ortsrandes zu gewährleisten. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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11.0 - Bebauungsplan "Anger"
Der rechtswirksame Bebauungsplan "Anger" mit Stand vom Mai 2002 wurde in einem Teilbereich geändert (siehe 11.1 Bebauungsplan "Anger" 1. Änderung). Er behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 2,65 ha
Planung: Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Erweiterung des Gewerbebetriebes "Altenburger Destillerie & Liqueurfabrik GmbH" und die Sicherung der öffentlichen Parkplatzfläche.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden die Flächen des nördlichen Teilgebietes als Mischgebiet (MI) und die Flächen des südlichen Teilgebietes als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Parkfläche" festgesetzt.
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11.1 - Bebauungsplan "Anger" 1. Änderung
Änderung eines Teilbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Anger" (Nr. 11.0). Der rechtswirksame Bebauungsplan "Anger" mit Stand vom Mai 2002 behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 6.682 m²
Planung: Planungsziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Anger" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Erweiterung des Gewerbebetriebes "Altenburger Destillerie & Liqueurfabrik GmbH" in Verbindung mit einer Reduzierung der Verkehrsfläche "Öffentliche Parkfläche". Die im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Mischgebiet (MI) festgesetzt.
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12.0 - Bebauungsplan "Rudolf-Breitscheid-Straße 36"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 8.490 m²
Planung: Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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20.0 - Bebauungsplan "Goldene Glucke"
Der rechtswirksame Bebauungsplan "Goldene Glucke" mit Stand vom 06.02.1995 wurde in einem Teilbereich geändert (siehe 20.1 Bebauungsplan "Goldene Glucke" 1. Änderung). Er behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 15,29 ha
Planung: Planungsziel ist eine geordnete bauliche Entwicklung von Wohn- und Mischbauflächen unter Berücksichtigung der Belange von Naturschutz, Landschaftspflege, Trinkwasserschutz und Lärmschutz. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) und im südöstlichen Teilbereich als Mischgebiet (MI) festgesetzt.
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20.1 - Bebauungsplan "Goldene Glucke" 1. Änderung
Änderung eines Teilbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Goldene Glucke" (Nr. 20.0). Der rechtswirksame Bebauungsplan "Goldene Glucke" mit Stand vom 06.02.1995 behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,63 ha
Planung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Goldene Glucke" wurden die festgesetzten Flächen des Mischgebietes (MI) in Flächen eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geändert.
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21.1 - Bebauungsplan Gewerbegebiet "Weißer Berg" 1. Änderung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Weißer Berg" wurde der rechtskräftige (seit 05.08.1993) Teilbebauungsplan I und der rechtskräftige (seit 23.03.2995) Teilbebauungsplan II zusammengeführt.
Der rechtswirksame Bebauungsplan Gewerbegebiet "Weißer Berg" 1. Änderung mit Stand vom 22. Mai 2003 wurde in einem Teilbereich geändert (siehe 21.2 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Weißer Berg" 2. Änderung). Er behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 19,05 ha
Planung: Planungsziel ist die Schaffung größerer zusammenhängender Gewerbeflächen mit höherer baulicher Nutzbarkeit. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Weißer Berg" wurde u.a. der Geltungsbereich geändert, die GRZ und GFZ erhöht und Leitungsrechte für vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen eingetragen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.
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21.2 - Bebauungsplan Gewerbegebiet "Weißer Berg" 2. Änderung
Änderung eines Teilbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Weißer Berg" 1. Änderung (Nr. 21.1). Der rechtswirksame Bebauungsplan Gewerbegebiet "Weißer Berg" 1. Änderung mit Stand vom 22. Mai 2003 behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 19,05 ha
Planung: Planungsziel ist die Anpassung von Festsetzungen des Bebauungsplanes an verbesserte örtliche Rahmenbedingungen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Weißer Berg" wurde die Festsetzung der maximal zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (iFSP) aktualisiert.
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22.1 - Bebauungsplan "Oberzetzscha" 1. Änderung
Der Bebauungsplan "Oberzetzscha" wurde mit der 1. Änderung vollständig überarbeitet.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,18 ha
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet zu gewährleisten und eine Abrundung des Ortsrandes von Oberzetzscha zu erreichen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde die Festsetzung von Baulinien in Baugrenzen geändert und die Größen der Baufelder teilweise überarbeitet. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
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23.0 - Bebauungsplan "Jungferngasse / Stiftsgraben"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 5.202 m²
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet zu gewährleisten und die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
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26.0 - Bebauungsplan "Unterzetzscha (Zetzscha 001)"
Der rechtswirksame Bebauungsplan "Unterzetzscha (Zetzscha 001" mit Stand vom Juli 1994 wurde in einem Teilbereich geändert (siehe 26.1 Bebauungsplan "Unterzetzscha (Zetzscha 001)" 1. Änderung). Er behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,46 ha
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet zu gewährleisten und eine Abrundung des Ortsrandes von Unterzetzscha zu erreichen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
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26.1 - Bebauungsplan "Unterzetzscha (Zetzscha 001)" 1. Änderung
Änderung eines Teilbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Unterzetzscha (Zetzscha 001)" (Nr. 26.0). Der rechtswirksame Bebauungsplan "Unterzetzscha (Zetzscha 001)" mit Stand vom Juli 1994 behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 646 m²
Planung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde innerhalb des Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung geschaffen.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
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28.0 - Bebauungsplan Ehrenberg 003 "Wohnsiedlung Mockzig"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,87 ha
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet zu gewährleisten und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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29.0 - Bebauungsplan Ehrenberg 001 "Wohnsiedlung Mittelstraße"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,18 ha
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet zu gewährleisten und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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31.0 - Bebauungsplan "B 7 - Schmöllnsche Landstraße"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 5,15 ha
Planung: Planungsziel ist eine Anbindung der Stadt Altenburg an das überregionale Verkehrsnetz. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden überwiegend als Verkehrsflächen, Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt.
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33.0 - Bebauungsplan "Vergnügungsstätten für die Altstadt von Altenburg"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 49,65 ha
Planung: Planungsziel ist die Festsetzung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Vergnügungsstätten in der Altstadt von Altenburg, um eine Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnnutzung und der schutzbedürftigen Anlagen wie Kirchen, Schulen und Kindereinrichtungen zu vermeiden. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind Vergnügungsstätten unzulässig.
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34.1 - Bebauungsplan Kosma "Am Stadtberg I" 1. Änderung
Der Bebauungsplan Kosma "Am Stadtberg I" wurde mit der 1. Änderung vollständig überarbeitet. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kosma "Am Stadtberg I" (siehe 34.2 - Bebauungsplan Kosma "Am Stadtberg I" 2. Änderung) erfolgte eine Ergänzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,20 ha
Planung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden u.a. die Festsetzungen bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Lage der Baufelder und der Garagenstandorte überarbeitet. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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34.2 - Bebauungsplan Kosma "Am Stadtberg I" 2. Änderung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kosma "Am Stadtberg I" erfolgte eine Ergänzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (siehe 34.1 - Bebauungsplan Kosma "Am Stadtberg I" 1. Änderung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,20 ha
Planung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde die Festsetzung bezüglich der Einordnung von Garagen im Wohngebiet geändert.
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35.0 - Bebauungsplan Sondergebiet "JVA Rautenberg" - Aufgehoben
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 18,78 ha
Planung: Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Justizvollzugsanstalt am Standort Rautenberg. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Sondergebiet Justizvollzugsanstalt (SO JVA) festgesetzt.
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40.0 - Bebauungsplan "Neuer Goldener Pflug"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem und städtischem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,37 ha
Planung: Planungsziel ist die Errichtung einer Mehrzweckhalle für Sport und Kultur am nordwestlichen Rand des Stadtzentrums von Altenburg. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Sondergebiet (SO) und Flächen im nordöstlichen Teilbereich des Geltungsbereiches als Besonderes Wohngebiet (WB) festgesetzt.
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41.0 - Bebauungsplan "Langengasse"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3.200 m²
Planung: Planungsziel ist unter Nutzung der vorhandenen Erschließung der Langengasse die Bebauung an der Ostseite der Straße mit Stadtvillen fortzusetzen und gleichzeitig den Zugang zur Stadtmauer zugunsten der Stadt im öffentlichen Interesse zu sichern.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen können als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden. Von einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan wurde abgesehen.
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43.1 - Bebauungsplan "Hallen- und Freibad Süd" 1. Änderung - Aufgehoben
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Hallen- und Freibad Süd" 1. Änderung wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Hallen- und Freibad Süd" 1. Änderung berichtigt (5. Berichtigung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in städtischem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 4,9 ha
Planung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hallen- und Freibad Süd" wurden die ursprünglich bestimmten Planungsziele dem sich zwischenzeitlich entwickelten Bedarf angepasst. Planungsziele sind die Entwicklung eines Kombibades und die landschaftsgestalterische Einbindung des Plangebietes in das übergeordnete Konzept "Grünzug Blaue Flut" sowie die Erhaltung der vorhandenen Gegebenheiten.
Innerhalb des Geltungsbereiches wurden im nördlichen Teilbereich Flächen als Mischgebiet (MI) und Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Campingplatz mit Standplätzen für Wohnfahrzeuge" (SO Camping) festgesetzt.
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44.0 - Bebauungsplan Gewerbegebiet Altin "Franz-Mehring-Straße"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich Gewerbegebiet Altin "Franz-Mehring-Straße" geändert. (2. Änderung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 9,73 ha
Planung: Planungsziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die immissionsschutzrechtliche Konfliktbewältigung im Plangebiet.
Die im Geltungsbereich befindlichen Flächen wurden im nördlichen Teilbereich als Gewerbegebiet (GE) und die Flächen im südlichen Teilbereich entlang der Franz-Mehring-Straße als Mischgebiet (MI) festgesetzt.
Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 3.1 Standortentwicklung von 1851 - 1914
Anlage 3.2 Standortentwicklung von 1914 - 1945
Anlage 3.3 Standortentwicklung von 1945 - 1993
Anlage 4 Kriegseinwirkungen
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45.0 - Bebauungsplan "Mittelstraße 18"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3.729 m²
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
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47.0 - Bebauungsplan "Ortskern Zschernitzsch"
Der rechtswirksame Bebauungsplan "Ortskern Zschernitzsch" mit Stand vom 13. März 2007 wurde in einem Teilbereich geändert (siehe 47.1 Bebauungsplan "Ortskern Zschernitzsch" 1. Änderung). Er behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,68 ha
Planung: Planungsziel ist die Wiederbelebung des Ortskerns von Zschernitzsch und damit die Stärkung des Ortsteils als Wohnbaustandort. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Reines Wohngebiet (WR) und in einer zentral gelegenen Teilfläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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47.1 - Bebauungsplan "Ortskern Zschernitzsch" 1. Änderung
Änderung eines Teilbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Ortskern Zschernitzsch" (Nr. 47). Der rechtswirksame Bebauungsplan "Ortskern Zschernitzsch" mit Stand vom 13. März 2007 behält in den nicht geänderten Bereichen weiterhin seine Gültigkeit.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 4.808 m²
Planung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden innerhalb des Geltungsbereiches die Baugrenzen und die Erschließung geändert.
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49.1 - Bebauungsplan "Pauritzer Straße - Genial Zentral" 1. Änderung
Der Bebauungsplan "Pauritzer Straße - Genial zentral" wurde mit der 1. Änderung vollständig überarbeitet.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 6.756 m²
Planung: Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohngebietes in innerstädtischer Lage. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden u.a. die Baugrenzen und die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen überarbeitet.
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50.0 - Bebauungsplan Ehrenberg "Wohnbaustandort 9 - An den Rotbuchen"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 4.774 m²
Planung: Planungsziel ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Plangebiet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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53.0 - Bebauungsplan "Areal Alte JVA"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Areal Alte JVA" berichtigt (3. Berichtigung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,63 ha
Planung: Planungsziel ist die Ansiedlung eines Vollsortimentmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.600m² im Plangebiet zu ermöglichen.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Handel" und die Flächen im südöstlichen Teilbereich des Geltungsbereiches als Mischgebiet (MI) festgesetzt.
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54.0 - Bebauungsplan "Paditzer Straße 21"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Paditzer Straße" geändert (4. Änderung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 8.016m²
Planung: Planungsziel ist eine städtebauliche Neuordnung der Grundstücke verbunden mit der Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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58.0 - Bebauungsplan "Kaufland Käthe-Kollwitz-Straße"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,98 ha
Planung: Planungsziel ist das größtenteils umgesetzte Bauvorhaben und die geplante Neugestaltung der Freiflächen planungsrechtlich zu sichern. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel - Einkaufszentrum" (SO GEH Einkaufszentrum) festgesetzt.
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55.0 - Bebauungsplan "Wohngebiet Franzosengraben"
Der Bebauungsplanes wurde aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg entwickelt.
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 3,2 ha
Planung: Ziel der Stadt Altenburg ist die städtebauliche Aufwertung des teilweise auf einer Gewerbebrache befindlichen Standortes "Franzosengraben" zu einem attraktiven Wohnbaustandort für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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59.0 - Bebauungsplan Ehrenberg "Zur Fasanerie"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in städtischem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,15 ha
Planung: Planungsziel ist eine städtebauliche Neuordnungder Grundstücke verbunden mit der Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäuser.
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60.0 - Bebauungsplan Kleingartenanlagen "Bauhof I und II"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in städtischem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 2,17 ha
Planung: Planungsziel ist die rechtliche Sicherung der bestehenden Kleingartenanlagen vor der Inanspruchnahme der Flächen durch andere Nutzungen an diesem innerstädtischen Standort. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingärten" festgesetzt.
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61.0 - Bebauungsplan Kleingartenanlage "Tagessonne"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,07 ha
Planung: Planungsziel ist die rechtliche Sicherung der bestehenden Kleingartenanlage vor der Inanspruchnahme der Flächen durch andere Nutzungen an diesem innerstädtischen Standort. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingärten" festgesetzt.
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62.0 - Bebauungsplan "Schulstraße 7"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in kirchlichem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 0,93 ha
Planung: Planungsziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechtes für die Errichtung einer Mensa und die planungsrechtliche Ordnung des gesamten Schulareals. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wurden Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt.
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63.0 - Bebauungsplan Sondergebiet "Tierheim - Am Poschwitzer Park"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Am Poschwitzer Park" geändert. (12. Änderung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Tierschutzvereins Altenburg und Umgebung e.V..
Plangebietsgröße: ca. 4.140 m²
Planung: Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung des Bestandes und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen innerhalb des Tierheimgeländes. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Tierheim" (SO Tierheim) festgesetzt.
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64.0 - Bebauungsplan Mischgebiet "Zschernitzscher Straße"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Zschernitzscher Straße" berichtigt (7. Berichtigung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 0,97 ha
Planung: Planungsziel ist, neben den bereits vorhandenen gewerblichen Nutzungen im Plangebiet Baurecht für weitere Flächen westlich der Poststraße zu schaffen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Mischgebiet (MI) festgesetzt.
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65.0 - Bebauungsplan "Kaufland Kauerndorfer Allee"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,91 ha
Planung: Planungsziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechtes für den Bestand und die geplanten baulichen Veränderungen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wurden die Flächen als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel" (SO GEH) festgesetzt.
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67.0 Bebauungsplan „Geraer Straße 92“
Eigentumsverhältnisse: Das Grundstück befindet sich in Privateigentum.
Plangebietsgröße: 1,42 ha
Planung: Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von Einfamilienhäusern. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindliche Fläche wurde als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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68.0 - Bebauungsplan "Bahnhofstraße 2"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 9.402 m²
Planung: Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung einer Brachfläche innerhalb einer gewachsenen Ortslage und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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69.0 - Bebauungsplan "Ergänzung Klinikum"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Nonnengrund / Zschechwitzer Weg" geändert. (14. Änderung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,89 ha
Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Klinikums geschafft werden. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Sondergebiet (SO1 Klinik und SO 2 Klinik) sowie eine Teilfläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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70.0 - Bebauungsplan "Käthe-Kollwitz-Straße 3 - 5"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 0,73 ha
Planung: Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen.
Im Bereich der Teichvorstadt 12 und 13 wird durch den Bebauungsplan die prägende straßenbegleitende Bebauung aufgenommen und der Charakter des Ortsbildes gewahrt.
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71.0 - Bebauungsplan "Remsaer Straße 21"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 17.546 m²
Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau einer Produktions- und Lagerhalle geschaffen werden. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.
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72.0 - Bebauungsplan "Industriegebiet (GI) Poschwitz"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg im Teilbereich "Am Poschwitzer Park" geändert. (12. Änderung).
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Altenburg.
Plangebietsgröße: ca. 1,80 ha
Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten nicht zulässig sind, geschaffen werden. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Industriegebiet (GI) festgesetzt.
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Anlagen:
73.0 – Bebauungsplan „Paditzer Straße – Schweizer Höhe“
Eigentumsverhältnisse: Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz.
Plangebietsgröße: ca. 4.100 m²
Planung: Planungsziel ist es, mit dem vorliegenden Bebauungsplan ein attraktives Angebot für den Einfamilienhausbau innerhalb des Stadtgebietes von Altenburg zu schaffen. Diese innerstädtische Brachfläche soll aktiviert und einer städtebaulich sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden.
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74.0 - Bebauungsplan "Wohnpark Lindenau"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 1,80 ha
Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung mehrgeschossiger Mehrfamilienhäuser, dem "Wohnpark Lindenau", geschaffen werden. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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76.0 - Bebauungsplan "Am Marktsteigfeld"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Plangebietsgröße: ca. 0,92 ha
Planung: Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 3 Einfamilienhäuser im OT Zschechwitz geschaffen. Die gewachsene Siedlungsstruktur wird mit der vorgesehenen Planung maßvoll erweitert und der Siedlungskörper arrondiert. Gleichzeitig erfolgt eine geringfügige Erweiterung im nördlichen Ortsrand und eine Vollendung der Ortslage.
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77.0 - Bebauungsplan "Am Lerchenberg"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum der AWG. Die AWG der Stadt Altenburg setzt die Baumaßnahmen (Erschließung und Errichtung der Gebäude) selbst um.
Plangebietsgröße: ca. 1,10 ha
Planung: Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zwei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhausbebauung geschaffen. Vorgesehen sind kleinere Stadtvillen mit 5 - 6 Wohneinheiten sowie die Einordnung einer Tagespflege. Mit der geplanten Bebauung wird eine Brachfläche innerhalb der gewachsenen Ortslage wieder nutzbar gemacht. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Flächen wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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81.0 - Bebauungsplan "Klinikum"
Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum des Klinikums Altenburger Land.
Plangebietsgröße: ca. 10,1 ha
Planung: Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Umstrukturierung der Notaufnahme und die Erweiterung in ein integriertes Notfallzentrum geschaffen.
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