Zuwendungsbestätigung / Spendenbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) können nur dann als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie der Spender durch eine Zuwendungsbestätigung nachweist.
Für Mitgliedsbeiträge an bestimmte Empfänger (z.B. Sport-, Kleingarten-, Tierzucht-, Karnevalsvereine, Vereine der Heimatpflege und Heimatkunde, Kulturvereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen) ist der Sonderausgabenabzug gesetzlich ausgeschlossen.
Die Zuwendungsbestätigung wird vom Empfänger der Zuwendung ausgestellt. Der Zuwendungsempfänger muss die Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellen. Die Zuwendungsbestätigung darf eine DIN A4-Seite nicht überschreiten und muss von einer zeichnungsberechtigten Person des Zuwendungsempfängers unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Bis zu einer Spende von 200,00 Euro genügt den Finanzbehörden ein sog. "vereinfachter Spendennachweis". Hierfür ist als Nachweis der Kontoauszug, Einzahlungsbeleg oder bei Online-Banking der PC-Ausdruck ausreichend. (Aus der Buchungsbestätigung müssen Name, Kontonummer des Aufraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag hervorgehen)
Die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen wurden mit BMF-Schreiben vom 30.08.2012 (BStBl S. 884) bekannt gegeben.
Muster für Zuwendungsbestätigungen gibt es für folgende Zuwendungen:
Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
Sachzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Sachzuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
Sachzuwendungen an politische Parteien im Sinne des Parteigesetzes
Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
Sachzuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts
Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts
Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
An wen muss ich mich wenden?
Empfänger der Spende oder des Mitgliedsbeitrags (z.B. gemeinnütziger Verein, Partei oder Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts)
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung der Spendenbescheinigung zunächst an den Fachbereich für den Sie die Spende erbracht haben.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare