Informationen der Stadt Altenburg zur Grundsteuer ab dem Jahr 2025
Der Fachbereich Finanzen der Stadtverwaltung Altenburg möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die bisherigen Grundsteuermessbeträge und festgesetzten Grundsteuerbeträge nach § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz ab 01.01.2025 ihre Gültigkeit verloren haben. Für 2025 sind mithin seitens der Stadt Altenburg für alle Steuerpflichtigen neue Grundsteuerbescheide zu erteilen.
Da die Stadt Altenburg bisher keine Grundsteuerbescheide für 2025 versandt hat, wird darum gebeten, am 15.02.2025 keine Grundsteuerzahlungen für 2025 an die Stadt Altenburg zu leisten. Dies betrifft auch die bisherigen Grundsteuerbeträge.
Nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2025/2026 (vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung) im Amtsblatt der Stadt Altenburg werden alle ab 01.01.2025 Steuerpflichtigen ihre Grundsteuerbescheide für 2025 erhalten.
Bei Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandates wird die Grundsteuer erst zu den im neuen Steuerbescheid angegebenen Fälligkeiten abgebucht werden. Am 15.02.2025 werden keine Abbuchungen für die Grundsteuer 2025 erfolgen.
Sofern bei der eigenen Bank ein Dauerauftrag erteilt worden war, sollte dieser bis zum Eingang des Grundsteuerbescheides 2025 ausgesetzt und dann den Fälligkeiten und der Höhe des Betrages angepasst werden, wenn der Bescheid vorliegt.
Es wird grundsätzlich darum gebeten, bis zum Erhalt des Grundsteuerbescheides für das Erhebungsjahr 2025 keine Grundsteuerzahlungen an die Stadt Altenburg zu leisten.
Die Stadt Altenburg behält sich vor, ohne rechtlichen Grund geleistete Beträge zu erstatten.
Bei Fragen zur Grundsteuer steht der Fachdienst Kommunale Abgaben zu den Sprechzeiten unter den Telefonnummern 594-250, 594-254, 594-255 oder per E-Mail unter gern zur Verfügung.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen wurden auf der Homepage der Stadt Altenburg unter www.stadt-altenburg.de „FAQ zur Grundsteuer ab 2025“ zusammengestellt.
Bei Fragen zu den Zahlungsmodalitäten (u.a. SEPA-Lastschriftmandate) kann sich an den Fachdienst Stadtkasse unter Telefon 594-265 oder per E-Mail unter
gewandt werden.
Stadtverwaltung Altenburg
Fachbereich Finanzen
Fachdienst Kommunale Abgaben