Stadt gibt Prüfungsergebnis bekannt: Antrag auf Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt
Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Altenburg e.V. hatte mit Schreiben vom 12. Mai 2025, bei der Stadt eingegangen am 13. Mai 2025, ein Bürgerbegehren beantragt. Es sollte gefragt werden, ob die Stadtratsbeschlüsse vom 28. November 2024 zur Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren aufgehoben werden sollen.
Die Stadt Altenburg hat den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Antrag aus mehreren formellen und materiellen Gründen unzulässig und daher abzulehnen ist. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Gera zu erheben.