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Vereinsförderung: Frist für Antragstellung läuft

Meldung aus Altenburg
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Die städtische Richtlinie für die Förderung der gemeinwohlorientierten Vereins- und Verbandsarbeit sieht vor, dass eine Antragstellung für gemeinwohlorientierte Projekte von Vereinen, Stiftungen, Verbänden und anerkannten Religionsgemeinschaften  in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Sonstiges für das Jahr 2027 bis zum 31. Oktober 2026 möglich ist. Nur in Ausnahmefällen kann das im laufenden Jahr erfolgen.
Die vollständige Richtlinie mit förderfähigen und nicht förderfähigen Projekten sowie das Antragsformular können auf www.stadt-altenburg.de/Stadt- und Bürgerservice/
Formulare/Vereinsarbeit heruntergeladen werden. 
Anträge für den Bereich Kultur und Sonstige sind an den Fachdienst 13 (Kulturmanagement) zu richten. Anträge für den Bereich Soziales und Sport an den Fachdienst 40 (Soziales, Schulen und Sport).