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Informationen zur Zahlung von Hortgebühren

Die Stadt Altenburg hat seit der verordneten Schulschließung vom Dezember 2020 die Einziehung der Hortgebühren an Schulen in ihrer Trägerschaft ausgesetzt und eine Neuregelung der rechtlichen Grundlagen abgewartet. Am 30. März 2021 wurde ein entsprechendes Gesetz, welches die Zahlung von Hortgebühren für den Zeitraum von Schulschließungen regelt, bekanntgegeben. Demnach werden Eltern ab Januar 2021, in den Monaten, in denen die Schulen an mehr als 15 Tagen geschlossen sind, nicht an den Kosten für die Hortbetreuung beteiligt. Für die Monate Januar und Februar 2021 sind demzufolge keine Hortgebühren zu entrichten.
Um die Belastungen für die Eltern verträglich zu gestalten, erfolgt der Lastschrifteinzug für die Gebühren des Monates März 2021 zum 27. Mai 2021. Die Gebühren für den Monat April 2021 werden zum 24. Juni 2021 eingezogen. Selbstzahler zahlen zum selben Datum. Bestehende Guthaben werden vorrangig verrechnet, ansonsten erfolgt eine Erstattung.
Die Gebühren für die Monate Mai und Juni 2021 werden ebenfalls zeitversetzt eingezogen, wenn feststeht, dass eine Gebührenpflicht besteht. Dazu werden die Eltern gesondert informiert.

 

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Veröffentlichung

Do, 06. Mai 2021

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