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Altenburgerin oder Altenburger des Jahres 2021 gesucht - Frist: 31. Mai 2021

Mit der „Richtlinie zur Ehrenordnung der Stadt Altenburg (RL EhrenO)“ besteht die Möglichkeit, jährlich einen „Altenburger des Jahres“ auszuzeichnen. Vorschlagsberechtigt sind dabei die Einwohner der Stadt Altenburg. "Altenburger des Jahres" kann auch werden, wer seinen Wohnsitz nicht in Altenburg hat.


„Altenburger des Jahres“ kann nur werden, wer sich in Altenburg – kurz und nachhaltig oder mit viel Ausdauer – für Menschen oder Tiere, für Natur oder Kultur oder in anderen Bereichen engagiert oder verdient gemacht hat. Mit dem Titel werden insbesondere Personen ausgezeichnet, die in ihrem Beruf oder in ihrer ehrenamtlichen Arbeit Außergewöhnliches geleistet oder sich in besonderer Weise für Mitmenschen (zum Beispiel Zivilcourage oder soziales Engagement) eingesetzt haben.


Vorschläge sind bitte bis spätestens zum 31. Mai 2021 an den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg, Markt 1, 04600 Altenburg zu richten. Gern können auch Personen vorgeschlagen werden, die bereits im vergangenen Jahr benannt wurden.


Es wird um eine ausführliche Begründung des Vorschlags  gebeten, bei der auf die besonders bedeutungsvolle Leistung der zu ehrenden Person eingegangen werden soll. Weiterhin müssen der Name und die Anschrift der vorgeschlagenen Person enthalten sein.


Die Vorauswahl der eingereichten Vorschläge wird durch Stadtratsmitglieder und dem Oberbürgermeister vorgenommen. Diese schlagen den Einwohnern der Stadt Altenburg möglichst drei Personen zur Abstimmung vor. Der Vorschlag, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, wird auf dem der Abstimmung folgenden Jahresempfang der Stadt Altenburg öffentlich als „Altenburger des Jahres“ ausgezeichnet.


25.08.2021: Inzwischen sind die Vorschläge ausgewertet und es wurde eine Vorauswahl getroffen. Nun können Sie bis zum 15. September 2021 unter www.stadt-altenburg.de/Altenburger-des-Jahres abstimmen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 10. Mai 2021

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