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Aufruf zur Antragstellung bis Ende Oktober - Vereine können Fördergeld erhalten

Vereine, die sich um das Gemeinwohl verdient machen, können auch im nächsten Jahr eine finanzielle Förderung erhalten. Grundlage ist eine entsprechende Richtlinie, die „Richtlinie für die Förderung der gemeinwohlorientierten Vereins- und Verbandsarbeit der Stadt Altenburg (RL-VerFörd)“. Eine Neufassung wurde am 23. September dieses Jahres im Amtsblatt der Stadt samt Antragsmuster veröffentlicht. In dieser Fassung ist geregelt, dass eine Antragstellung für gemeinwohlorientierte Projekte von Vereinen, Stiftungen, Verbänden und anerkannten Religionsgemeinschaften in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Sonstiges für das Jahr 2024 bis zum 31. Oktober 2023 möglich ist – nur in Ausnahmefällen im laufenden Jahr.
Die vollständige Richtlinie mit förderfähigen und nicht förderfähigen Projekten sowie das Antragsformular können auf www.stadt-altenburg.de/Stadt- und Bürgerservice/Formulare/Vereinsarbeit heruntergeladen werden.
Anträge für:
- den Bereich Kultur und Sonstige sind an den Fachdienst 43 (Kulturmanagement) zu richten, 
- den Bereich Soziales an den Fachdienst 40 (Soziales und Schulen)
- für den Bereich Sport an den Fachdienst 33 (Sportanlagen).