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Übersicht der Informationsabende für Eltern der Schulanfänger im Schuljahr 2025/26

Gemäß der Thüringer Schulordnung besteht für alle Kinder, die bis zum 1. August 2025 das 6. Lebensjahr vollenden und ihren Wohnsitz in Thüringen haben, Schulpflicht. Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können für das Schuljahr 2025/2026 vorzeitig zum Schulbesuch angemeldet werden.
Die Schulen bieten verschiedene Informationsveranstaltungen für Eltern von Schulanfängern an. Diese sollen den Eltern Hinweise geben, wie der Anfangsunterricht abläuft, welche Voraussetzungen ein Schulanfänger mitbringen sollte, welche Möglichkeiten der besonderen Förderung es gibt, wie sich das Anmeldeverfahren und die weiteren Kontakte mit der Schule der Wahl bis zum ersten Schultag gestalten. Weitere Informationen finden Eltern auch auf den Homepages der Schulen. Wer weitere Fragen hat, wendet sich bitte direkt an die betreffende Schule.

Termine der Elterninformationsabende:

 

Martin-Luther-Schule Altenburg, Staatliche Grundschule   
Torgasse 2, 04600 Altenburg (Telefon: 03447/2620)
Montag, 22.04.2024         18.30 Uhr

 

Wilhelm-Busch-Schule Altenburg, Staatliche Grundschule
Siegfried-Flack-Straße 33c, 04600 Altenburg (Telefon: 03447/81012)
Interessierte Eltern sind herzlich zum Tag der offenen Tür am Samstag,
dem 20.04.2024 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr eingeladen.

 

Karolinum-Schule Altenburg, Staatliche Grundschule
Hospitalplatz 8, 04600 Altenburg (Telefon: 03447/316810)
Dienstag, 9.4.2024             18:30 Uhr

 

Platanen-Schule Altenburg, Staatliche Grundschule
Platanenstraße 5a, 04600 Altenburg (Telefon: 03447/311138)
Interessierte Eltern sind herzlich zum Tag der offenen Tür am Freitag,
dem 3.5.2024 ab 15 Uhr eingeladen.

 

Erich-Mäder-Schule Altenburg, Staatliche Gemeinschaftsschule
Erich-Mäder-Straße 41, 04600 Altenburg (Telefon: 03447/311349)
Interessierte Eltern sind herzlich zum Sommerfest am Freitag, dem 31.05.2024 eingeladen.

 

Für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Altenburg sind die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Altenburg örtlich zuständig. Eltern können innerhalb der Stadt Altenburg frei wählen, an welcher staatlichen Grundschule sie ihr Kind anmelden.
Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Altenburg
Mi, 27. März 2024

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