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Öffentliche Ausschreibung zum Altenburger Weihnachtsmarkt 2024

Die Stadt Altenburg, nachfolgend auch Veranstalterin genannt, veranstaltet in der Zeit vom 29. November 2024, 10.00 Uhr bis 29. Dezember 2024, 21.00 Uhr den Altenburger Weihnachtsmarkt 2024 gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Spezialmarktsatzung der Stadt Altenburg in der jeweils gültigen Fassung. Der Spezialmarkt wird nach Maßgabe des § 69 Gewerbeordnung festgesetzt.
Besonderes Interesse besteht an Bewerberinnen und Bewerbern, die mit der Präsentation ihres Produkt- oder Dienstleistungsangebotes einen Beitrag zur Imagepflege der Stadt leisten können.

Der Altenburger Weihnachtsmarkt 2024 findet auf dem Marktplatz (Hauptmarkt) statt. Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Veranstalterin. Es besteht gemäß § 8 Ziff. 3 der Spezialmarktsatzung der Stadt Altenburg kein Anspruch auf einen Standplatz an einem bestimmten Standort, in bestimmter Lage oder Größe sowie auf Erweiterung.
Jede Bewerbung wird nach den Kriterien „Attraktivität des Angebotes“, „Qualität des Angebotes“, „Gestaltung des Standplatzes“ sowie „Bewährtheit der Anbieterinnen und Anbieter“ bewertet: 10 = sehr gut; 8 bis 9 = gut; 6 bis 7 = befriedigend; 4 bis 5 = ausreichend; 1 bis 3 = mangelhaft; 0 = ungenügend. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet das Los. Die Veranstalterin entscheidet über die Standplatzvergabe und Zulassung.

Die Gebührenberechnung erfolgt gem. § 4 der  Spezialmarktgebührensatzung der Stadt Altenburg in der jeweils gültigen Fassung.
Teilnehmerkreis:
Für den Weihnachtsmarkt können sich Produzentinnen und Produzenten, Handwerkerinnen und Handwerker, Händlerinnen und Händler, Schaustellerinnen und Schausteller sowie gemeinnützige Vereine mit folgenden Warensortimenten und Leistungen bewerben:
•    Gestecke und Tannengrün
•    Christbaumschmuck
•    Schnitzereien
•    Kunsthandwerkartikel
•    Kerzen
•    Geschenkartikel/Schmuckwaren
•    Keramik-, Porzellan- und Glaswaren
•    Spielwaren
•    Sonstige Sortimente (Mützen, Schals etc.)
•    Süßwaren
•    Imbissgeschäfte  mit jahreszeitgemäßer regionaler und internationaler Orientierung, mit Mehrweggeschirr (ohne Getränke)
•    Getränkestände mit alkoholfreien und alkoholhaltigen Heißgetränken, möglichst mit regional-traditioneller Ausrichtung, mit Mehrweggeschirr (ohne Imbiss)
Die Waren- und Leistungsangebote müssen einen deutlichen weihnachtstypischen Charakter aufweisen und qualitativ hochwertig sein. 
Es stehen Standplätze für 2 Kinderfahrgeschäfte zur Verfügung.

Verkaufseinrichtungen:
Eigene Geschäfte können eine Zulassung erhalten, sofern sie den Vorstellungen der Veranstalterin (Grundvoraussetzung Holzhütte, keine Verkaufswagen) entsprechen und weihnachtlich attraktiv dekoriert sind. Die Illumination der Verkaufseinrichtung mit weihnachtlicher Beleuchtung wird gewünscht. Die Veranstalterin kann durch Auflagen die äußerliche Gestaltung der Verkaufseinrichtung festlegen.
Die Veranstalterin trägt bei der Planung und Durchführung dafür Sorge, dass Menschen mit Behinderungen, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern den Altenburger Weihnachtsmarkt ohne fremde Hilfe zweckentsprechend barrierefrei nutzen können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben als Mindestanforderung sicherzustellen, dass die Warenpräsentation auch aus dem Rollstuhl eingesehen werden kann und eine Kontaktaufnahme zum Verkaufspersonal durch alle Besucherinnen und Besucher jederzeit problemlos möglich ist. Begehbare Geschäfte haben eine Rollstuhlrampe vorzuhalten. Getränkekarten in Punktschrift für blinde Menschen und entsprechende Abstell- und Ablagemöglichkeiten für Kleinwüchsige und Kinder sind wünschenswert.
Das Anbieten von Speisen und Getränken hat getrennt voneinander aus verschiedenen Verkaufsständen zu erfolgen. 
Die Ausgabe von Speisen und Getränken hat unter Verwendung von Mehrweggeschirr zu erfolgen. Alternativ sind biologisch abbaubare Materialien zu verwenden. Verpackungsmaterialien haben aus Papier, Pappe oder biologisch abbaubaren Materialien zu bestehen. Hygienerechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Bei Verwendung von Mehrweggeschirr muss die Betreiberin oder der Betreiber sicherstellen, dass eine den hygienerechtlichen Vorschriften entsprechende Reinigung erfolgt.
Die Beantragung zur Aufstellung von Stehtischen hat mit der Bewerbung zu erfolgen. Es werden ausschließlich attraktive Holztische in vorheriger Absprache mit der Veranstalterin zugelassen. Über  Anzahl und Umfang entscheidet die Veranstalterin gemäß der zur Verfügung stehenden Fläche. Die Nutzung von Stehtischen ist kostenfrei.
Für den Altenburger Weihnachtsmarkt 2024 ist eine einheitliche Hintergrundbeschallung vorgesehen. Die eigenständige Außenbeschallung ist nicht erlaubt.
Interessentinnen und Interessenten am Altenburger Weihnachtsmarkt 2024 können ihre Bewerbungen schriftlich an die Stadt Altenburg, Fachdienst 42 (Gewerbe-, Melde- und Personenstandswesen), Markt 1, 04600 Altenburg oder elektronisch an richten. 
Die Bewerbungsfrist endet am 24. Mai 2024. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Datum des Posteinganges bei der Stadt Altenburg.
Bewerbung und Zulassungsverfahren:
Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten:
•    Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift und Mobilfunknummer, sowie E-Mail-Adresse
•    Sortimente bzw. Leistungsangebote
•    verbindliche Angaben über benötigte Stromanschlüsse mit Energiebedarf (kW), verbindliche Angaben über benötigte Wasseranschlüsse
•    Art des Verkaufsstandes
•    verbindliche Angaben zum Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten, Dachüberstände, Stehtische)
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
•    Ablichtung der aktuellen Gewerbeanmeldung/Reisegewerbekarte oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
•    Bescheinigung in Steuersachen im Original oder beglaubigte Kopie (nicht älter als 1 Jahr)
•    Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
•    2 aktuelle Fotos vom weihnachtlich geschmückten Verkaufsstand/Geschäft und 2 aktuelle Fotos von den Sortimenten
Eingereichte Bewerbungen, die vorstehende Angaben nicht enthalten, müssen bis zum Bewerbungsschluss eigenständig vervollständigt werden. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht zur Teilnehmerauswahl zugelassen. Es erfolgt eine Eingangsbestätigung.
   
Frühere Zulassungen geben keine Gewähr dafür, dass die Betriebsausführung und Standgestaltung weiterhin den Vorstellungen der Veranstalterin entsprechen. Die Bewerbungen oder Zulassungen zum Weihnachtsmarkt in früheren Jahren begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.
Über die Zulassung der Antragstellerinnen und Antragsteller zum Altenburger Weihnachtsmarkt 2024 entscheidet die Veranstalterin auf der Grundlage der jeweils gültigen Spezialmarktsatzung der Stadt Altenburg durch schriftlichen Bescheid. Dieser erfolgt durch die Zusendung eines Vertrages im dritten Quartal. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Standplatzes nach erteilter Zulassung und Zuweisung der Standfläche ist das Nutzungsentgelt an die Stadt Altenburg zu entrichten.
Wird nach Ablauf der Beantragungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen festgestellt, die der Veranstalterin nach ihrem Gestaltungswillen wichtig sind, kann die Veranstalterin geeignete Betreiberinnen und Betreiber anwerben und in die Liste der Antragstellerinnen und Antragsteller aufnehmen bzw. die Beantragungsfrist verlängern.
Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen erfolgt nur auf Antrag und nur bei Vorlage eines frankierten und adressierten Rückumschlages.
Diese Ausschreibung zum Altenburger Weihnachtsmarkt 2024 steht unter dem Vorbehalt, dass dessen Durchführung im beabsichtigten Zeitraum nicht durch bundes- und/oder landesgesetzliche Regelungen verboten ist und keine sonstigen rechtlichen Einschränkungen gegeben sein werden. Sollte der Weihnachtsmarkt aus den zuvor genannten Gründen nicht stattfinden können oder während der Dauer der Veranstaltung abgesagt werden, wird trotz Ausschreibung keine Durchführung/Weiterführung der Veranstaltung vollzogen. Die Stadt Altenburg übernimmt in diesem Fall keine Haftung für etwaige Kosten, die in Vorbereitung auf die Teilnahme oder während der Teilnahme am Altenburger Weihnachtsmarkt entstehen bzw. entstanden sind.
Beachten Sie bitte die Anlage 1. Die dort genannten Öffnungszeiten sind Bestandteil der Verträge und sind zwingend einzuhalten. 
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Meyner unter der 03447/594 360 oder per E-Mail unter  zur Verfügung.

 

Altenburger Weihnachtsmarkt 2024

Freitag, 29. November – Sonntag, 29. Dezember 
„Warmup“ am Donnerstag, den 28. November ab 12.00 Uhr…
Die Dauer ist verpflichtend für alle Anbieter von Speisen/Getränken!

Abbau: 29.12.2024 nach Ende der Öffnungszeit bzw. am 30.12.2024 bis 12.00 Uhr
Alle anderen Anbieter haben die Möglichkeit, am 23.12.2024 nach Ende der Öffnungszeit bzw. am 24.12.2024 bis 12.00 Uhr abzubauen; müssen dies aber nicht

Ablauf
    
Donnerstag, den 28. November 2024
vormittags = Abnahme aller Stände
Ab 12.00 Uhr = „Warmup & Vorglühen“ 
*
Freitag, den 29. November 2024
Ab 10.00 Uhr = Öffnen der Stände
Ab 17.00 Uhr = Eröffnungsprogramm

Öffnungszeiten 
Freitag, 29. November – Montag, 23. Dezember 2024

Montag – Donnerstag 
10.00 – 19.00 Uhr
Imbiss & Glühweinhändler bis 20.00 Uhr = Ausschankschluss (20.30 Uhr Schließen der
Hütten)
*
Freitag & Sonnabend
10.00 – 20.00 Uhr
Imbiss & Glühweinhändler bis 21.00 Uhr = Ausschankschluss  (21.30 Uhr Schließen der Hütten)
*
Sonntag
12.00 – 19.00 Uhr
Imbiss & Glühweinhändler bis 20.00 Uhr = Ausschankschluss
(20.30 Uhr Schließen der Hütten)

Es ist nicht gestattet, vor dem Schließen der Hütten Tische o.ä. wegzuräumen und die Außenbeleuchtung auszuschalten!

Öffnungszeiten 
Dienstag, den 24. Dezember & Mittwoch, den 25. Dezember 2024
Geschlossen!
*
Öffnungszeiten 
Donnerstag, den 26. Dezember (2. Feiertag) 2024
14.00 – 21.00 Uhr = Ausschankschluss 
(21.30 Uhr Schließen der Hütten)
*
Öffnungszeiten 
Freitag, den 27. – Sonntag, den 29. Dezember 2024
11.00 – 21.00 Uhr = Ausschankschluss
(21.30 Uhr Schließen der Hütten)

Es ist nicht gestattet, vor dem Schließen der Hütten Tische o.ä. wegzuräumen und die Außenbeleuchtung auszuschalten!

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 22. April 2024

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