Der Wahltermin für die Europawahl
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Etwa ein halbes Jahr vor der Wahl bestimmt die Bundesregierung (§ 7 Europawahlgesetz) den Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union (Art. 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments) festgelegten Zeitspanne.
Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich in einem für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können.
In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland (§ 4 Europawahlgesetz i. V. m. § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz) an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.
Der Wahlzeitraum soll in einem der ersten Europawahl von 1979 entsprechenden Zeitraum im letzten Jahr der Wahlperiode liegen. Der Zeitraum der ersten Europawahl lag zwischen dem 7. und 10. Juni 1979.
Sofern es sich jedoch als unmöglich erweisen sollte, die Wahlen während dieses Zeitraums abzuhalten, ist es nach Anhörung des Europäischen Parlaments möglich, den Wahlzeitraum durch einen einstimmigen Beschluss des Rates zu verlegen. Ein solcher Beschluss soll mindestens ein Jahr vor Ablauf der Wahlperiode gefasst werden. Ein neuer Wahlzeitraum darf höchstens zwei Monate vor und einen Monat nach dem ursprünglichen Termin liegen. Bisher gab es lediglich zwei solcher Beschlüsse, nämlich einen für die zweite und einen für die dritte Europawahl, durch die der Wahlzeitraum jeweils um eine Woche nach hinten verlegt wurde.
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Wahlbüro
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Tel. 03447 594-160
Fax 03447 594-169
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Bisherige Wahltermine
10. Juni 1979
17. Juni 1984*
18. Juni 1989*
12. Juni 1994
13. Juni 1999
13. Juni 2004
7. Juni 2009
25. Mai 2014
26. Mai 2019
* durch Ratsbeschluss geänderte Termine
Quelle: Bundeswahlleiter