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Der Wahltermin für die Bundestagswahl

Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt (Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Etwa ein dreiviertel Jahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Tag der Bundestagswahl fest. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz).

Eine Neuwahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt.

Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden (Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Bisher kam es dreimal zu vorgezogenen Neuwahlen: 1972, 1983 und 2005.

Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit der konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen.

 

Frühester Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wäre – sofern es nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt – somit Sonntag, der 31. August 2025, der späteste Termin Sonntag, der 26. Oktober 2025.

 

Quelle: Bundeswahlleiter

Linkliste extern

Bundeswahlleiter

 

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Altenburg
Wahlbüro
Markt 1
04600 Altenburg

Tel. 03447 594-160
Fax 03447 594-169
E-Mail:

 

Bisherige Wahltermine (seit 1990)

2. Dezember 1990
16. Oktober 1994
27. September 1998
22. September 2002
18. September 2005*
27. September 2009
22. September 2013
24. September 2017

26. September 2021
* vorgezogene Neuwahl