Der Wahltermin für die Bundestagswahl
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt (Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Etwa ein dreiviertel Jahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Tag der Bundestagswahl fest. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz).
Eine Neuwahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt.
Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden (Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Bisher kam es viermal zu vorgezogenen Neuwahlen: 1972, 1983, 2005 und 2025.
Die Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages hat mit der konstituierenden Sitzung am 25. März 2025 begonnen.
Quelle: Bundeswahlleiter
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Wahlbüro
Markt 1
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Tel. 03447 594-960
Fax 03447 594-967
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Bisherige Wahltermine (seit 1990)
2. Dezember 1990
16. Oktober 1994
27. September 1998
22. September 2002
18. September 2005*
27. September 2009
22. September 2013
24. September 2017
26. September 2021
23. Februar 2025*
* vorgezogene Neuwahl


