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Der Wahltermin für die Landtagswahl

Die Wahl zum Thüringer Landtag findet alle fünf Jahre statt (Artikel 50 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Der Wahltermin wird von der Landesregierung festgelegt. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 18 Thüringer Landeswahlgesetz).

Eine Neuwahl findet frühestens 57 und spätestens 61 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt.

Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Landtages, muss eine vorgezogene Neuwahl innerhalb von 70 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden (Artikel 50 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen).
Die aktuelle Wahlperiode des Thüringer Landtags begann mit seiner konstituierenden Sitzung am 26. November 2019. Der reguläre Wahltermin der Landtagswahl müsste somit 2024 im Zeitraum 01.09. bis 26.12.2024 liegen. Linke, SPD und Grüne hatten sich mit der CDU im Februar 2020 auf eine Neuwahl des Thüringer Landtags am 25. April 2021 geeinigt. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie wurde der Termin auf den 26. September 2021 verschoben. Da die geplante Auflösung des Thüringer Landtags nicht erfolgte, fand die Landtagswahl am 26. September 2021 nicht statt.

 

Der Wahltermin für die Landtagswahl wurde nunmehr auf den 1. September 2024 festgelegt.
 

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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Altenburg
Wahlbüro
Markt 1
04600 Altenburg

Tel. 03447 594-160
Fax 03447 594-169
E-Mail:

 

Bisherige Wahltermine

14. Oktober 1990
16. Oktober 1994
12. September 1999
13. Juni 2004
30. August 2009
14. September 2014
27. Oktober 2019