Der Wahltermin für die Landtagswahl
Die Wahl zum Thüringer Landtag findet alle fünf Jahre statt (Artikel 50 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Der Wahltermin wird von der Landesregierung festgelegt. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 18 Thüringer Landeswahlgesetz).
Eine Neuwahl findet frühestens 57 und spätestens 61 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt.
Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Landtages, muss eine vorgezogene Neuwahl innerhalb von 70 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden (Artikel 50 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen).
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Kontaktdaten
Stadtverwaltung Altenburg
Wahlbüro
Markt 1
04600 Altenburg
Tel. 03447 594-960
Fax 03447 594-967
E-Mail:
Bisherige Wahltermine
14. Oktober 1990
16. Oktober 1994
12. September 1999
13. Juni 2004
30. August 2009
14. September 2014
27. Oktober 2019
1. September 2024


