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Bundestagswahl 2021

Wahlergebnis

 

Das Wahlergebnis der Stadt Altenburg finden Sie hier:

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag ist schriftlich oder persönlich im Wahlbüro einzureichen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.


Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt!

Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Ein Online-Formular finden Sie im Internet-Auftritt des Landeswahlleiters:

 

Ersatzweise kann auch dieses Formular verwendet werden:

 

Eintragung in das Wählerverzeichnis

 

Alle Wahlberechtigten, die am 15. August 2021 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können auf Antrag an der Bundestagswahl teilnehmen. Näheres dazu finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters.


Das erforderliche Formular (Anlage 2 BWO) ist bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter und bei den Gemeindebehörden erhältlich.


Es kann auch das folgende elektronische Formular verwendet werden: 

 

Wahlberechtigte, die im Zeitraum 16. August bis 5. September 2021 nach Altenburg ziehen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

 

Weitere Informationen und das erforderliche Formular können Sie hier herunterladen:

 

Rückkehrer aus dem Ausland verwenden bitte dieses Formular:

 

Nach dem 5. September 2021 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (6. bis 10. September 2021) beim Wahlbüro der Stadt Einspruch einlegen. Näheres dazu ist der öffentlichen Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Wahlbüro der Stadtverwaltung.

 

Wahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge sind beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter einzureichen. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter - siehe nebenstehende Links.

Formulare für Wahlvorschläge:

 

Formblätter für Unterstützungsunterschriften mit Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 14 BWO) für Kreiswahlvorschläge, die Unterstützungsunterschriften benötigen, werden nur vom Kreiswahlleiter herausgegeben!

Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie der Wählbarkeit für Bewerber stellt die Meldebehörde aus.

 

Adresse und Öffnungszeiten des Wahlbüros:

 

Stadtverwaltung Altenburg

Wahlbüro

Markt 1

04600 Altenburg

 

Tel. 03447 594-160

Fax 03447 594-169

E-Mail:

 

Öffnungszeiten:

Mo - Fr  08:30 bis 12:00 Uhr

Di          13:30 bis 18:00 Uhr

 

Zusätzliche Öffnungszeit:

Fr, 24. September 2021  13:30 bis 18:00 Uhr

 

Zusätzliche Öffnungszeit für Briefwähler im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung:

Sa, 25. September 2021  08:30 bis 12:00 Uhr

So, 26. September 2021  08:00 bis 15:00 Uhr