Stadtentwicklung / Stadtsanierung
Die Stadt Altenburg ist ein historisch von innen heraus gewachsenes Gefüge, das sich über die Jahrhunderte und Epochen mit all deren Einflüssen vom Zentrum bis zu den heutigen Außenbereichen entwickelt hat. Den Ursprung dafür bildeten verschiedene Siedlungskerne, welche sich im zeitgeschichtlichen und kulturhistorischen Verlauf zum heutigen Stadtgebiet verschmolzen und erweitert haben. Das Besondere und Stadttypische der Stadt Altenburg ist der weitestgehend intakte Altstadtkern, welcher bei einer bewegten Geschichte unverwechselbares Zeitzeugnis und regionaler sowie überregionaler Imageträger ist.
Dieser wertvolle Charakter der Stadt Altenburg ist auch zukünftig zu erhalten, zu pflegen und nachhaltig zu entwickeln. Dafür sind die Instrumente der Stadtentwicklung und der Stadtsanierung unerlässlich.
Stadtentwicklung
Unter dem Begriff der Stadtentwicklung versteht man die räumliche, strukturelle und strategische Gesamtentwicklung der Stadt, wobei es sich, anders als bei einer zufällig verlaufenden Entwicklung, um einen aktiven Planungs- und Veränderungsprozess handelt. Im Unterschied zur Stadtplanung, welche sich stärker auf die bauliche, räumliche und planungsrechtliche Gestaltung von Teilbereichen bezieht, geht es bei der Stadtentwicklung um die Steuerung der Gesamtentwicklung der Stadt, worin auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Aspekte verankert sind. Sie verlangt somit eine interdisziplinäre, integrierte und zukunftsorientierte Herangehensweise.
Wichtige Instrumente dafür sind insbesondere das fachübergreifend aufgestellte und wirkende Integrierte Stadtentwicklungskonzept sowie weitere Konzepte und Planungen in zielführender Umsetzung.
Wichtige für die Stadtentwicklung erarbeitete Konzepte bzw. Satzungen sind nachfolgend aufgelistet und abrufbar.
Stadtsanierung
Neben dem Begriff der Stadtentwicklung steht eng verbunden der Begriff der Stadtsanierung.
Der Übergang zwischen diesen beiden Handlungsschwerpunkten ist fließend und eine klare Unterscheidung in der Praxis kaum möglich.
So geht es sowohl bei der Stadtentwicklung als auch bei der Stadtsanierung insbesondere um die frühzeitige Erkennung von problematischen städtebaulichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das Stadtbild.
Mit dem Einsatz von Satzungen auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch, wie die Sanierungssatzung und die Erhaltungssatzung sowie auf Basis der Thüringer Bauordnung die Gestaltungssatzung, kann die städtebauliche Entwicklung gesteuert werden. Einhergehend stellt die Etablierung von Stadtumbaugebieten zum Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung ein wichtiges und unabdingbares Werkzeug dar.
Ausgleichsbeträge
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Altenburg
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Altenburg wurde vom Stadtrat der Stadt Altenburg am 25.02.2016 beschlossen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient der Stadt Altenburg als Handlungsrahmen, um den Wandel im Handel aktiv mitzugestalten und zu begleiten. Es bildet die fachliche Grundlage für eine fundierte Bewertung von Einzelhandelsvorhaben und für eine rechtssichere Steuerung im Wege der Stadtentwicklung.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept - ISEK Altenburg 2030
Das Stadtentwicklungskonzeptes - "ISEK Altenburg 2030" - wurde am 09.07.2020 vom Stadtrat der Stadt Altenburg beschlossen.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Gartenanlagen - ISEK GA Stadt Altenburg
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Gartenanlagen - "ISEK GA" - wurde am 26.01.2023 vom Stadtrat der Stadt Altenburg beschlossen.
Gartendenkmalpflegerische Zielstellung - Gartendenkmal Schlossgarten Altenburg
Im Rahmen der geplanten umfangreichen Sanierung des Lindenau-Museums und des Herzoglichen Marstalls, welche sich beide am Rand des Schlossgartens befinden, soll auch der Schlossgarten teilweise denkmalgerecht wiederhergestellt werden. Die Voraussetzungen dafür bildet eine gartendenkmalpflegerische Zielstellung für den Bereich.
Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 14,5 ha. Die gartendenkmalpflegerische Zielstellung wurde ein Büro für Landschaftsarchitektur erarbeitet.
Anlagen:
Gartendenkmalpflegerische Zielstellung Großer Teich
Gemäß § 3 ThürDSchG sind für Denkmalensembles durch die Gemeinden im Einvernehmen mit den Denkmalfachbehörden Denkmalpflegepläne aufzustellen. Diese Denkmalpflegepläne enthalten Ziele und Erfordernisse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie Darstellungen und Festsetzungen für die Bauleitplanung. Die denkmalpflegerischen Ziele leiten sich aus den in der historischen Analyse und in der Bewertung des Bestandes festgestellten Notwendigkeiten ab.
Ziel ist es dabei, den historischen Bestand aus den prägenden Zeitschichten heraus zu arbeiten, zu sichern und zu erhalten. Es wird angestrebt, die inneren Zusammenhänge der Anlage sichtbar zu halten oder bzw. wenn möglich wieder herzustellen und den ursprünglichen Gestaltungsansatz durch wichtige Grundprinzipien deutlich zu machen.
Stadtbodenkonzept Innenstadt Altenburg
Das Stadtbodenkonzept für die Innenstadt Altenburgs wurde vom Stadtrat der Stadt Altenburg am 31.03.2005 beschlossen. Es ist eine Handlungsgrundlage bzw. Rahmenplan für die Gestaltung des öffentlichen Raumes der Innenstadt von Altenburg.
Gestaltungsrichtlinie Hauptmarkt Altenburg
Die "Städtebauliche Gestaltungsrichtlinie Hauptmarkt Altenburg" wurde vom Stadtrat der Stadt Altenburg als Entscheidungsgrundlage für die Zulässigkeit von Sondernutzungen im öffentlichen Raum des Hauptmarktes der Stadt Altenburg am 29.10.2009 beschlossen.
Weiterführend wurde als rechtliche Grundlage für diese Richtlinie durch den Stadtrat der Stadt Altenburg die Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Altenburg ebenso am 29.10.2009 beschlossen.
Erhaltungssatzung Innenstadt
Das historische Stadtbild, das den eigenständigen Charakter der Stadt Altenburg prägt und auch zukünftig prägen soll, erfordert im Rahmen seiner zeitgemäßen Weiterentwicklung eine sorgsame Rücksichtnahme auf den historischen Gebäudebestand und örtlichen Gestaltmerkmale. Somit ist die Bewahrung der Altenburger Innenstadt ein wichtiges städtebauliches, kulturelles und soziales Anliegen.
Das Erhaltungsrecht bildet gemäß §§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB) eine gesetzliche Grundlage für den Erhalt des Stadtbildes bzw. der städtebaulichen Gestalt. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Altenburg die Erhaltungssatzung mit dem Ziel erlassen, die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten ( § 172 (1) Satz1 Nr. 1 BauGB).
Gestaltungssatzung für die Altstadt von Altenburg - 1. Änderung
Im Zusammenhang mit der Gestaltungssatzung wird der Begriff des Stadt- und Ortsbildes im Allgemeinen geprägt durch die Homogenität seiner vorhandenen zusammenhängenden Bebauung, einhergehend mit einem harmonischen aber zugleich auch vielfältigen sowie lebendigen und dabei ortstypischen Gesamteindruck. Das Stadtbild eines solchen Stadtbereiches ist als eine Gesamtheit seiner kulturellen, baulichen aber auch natürlichen Bestandteile und deren ganzheitlicher optischer Wahrnehmung bzw. Wirkung zu verstehen. Es schafft neben einzelnen Wahrzeichen einen imaginären Wiedererkennungswert.
Mit der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Altenburg soll nicht nur die Pflege des Stadtbildes gefördert werden und Bestehendes gewahrt werden. Vielmehr ist dem Beschaffen unserer Zeit Rechnung zu tragen, indem die eigene Formsprache und innovative Gedanken genügend Freiraum erhalten und dennoch charakteristische ortstypische Merkmale beachtet und optisch störende Wirkungen vermieden werden.
Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Altenburg wurde vom Stadtrat der Stadt Altenburg am 22.02.2018 beschlossen.
Gestaltungssatzung für die Altstadt von Altenburg - 2. Änderung
Die bisherigen Regelungen des § 6 Abs. 2 der Satzung, welcher die Solarthermie- und Photovoltaikanlagen nur untergeordnet zulässt, war in Hinblick auf das in Kraft getretene Klimaschutzgesetz sowie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Dabei sind die Klimaschutzziele sowie die Anforderungen an gestalterische Vorgaben in einem angemessenen Einklang zu bringen. Der § 6 der Gestaltungssatzung wurde dahingehend geändert und ein § 6a ergänzt. Alle anderen Paragraphen der Satzung behalten ihre Gültigkeit.
Entwicklungskonzept "Um die Roten Spitzen"
Das Entwicklungskonzept für das Quartier Neugasse, Berggasse, Treppengasse, Torgasse, Kleiner Teich - genannt "Um die Roten Spitzen" - wurde vom Stadtrat der Stadt Altenburg am 24.11.2011 beschlossen.
Für die künftige Entwicklung des Quartiers um die "Roten Spitzen" dient das städtebauliches Konzept als Handlungsrahmen für künftige städtebauliche Maßnahmen.
Anlagen
Entwicklungskonzept für die Quartiere 8 und 15
Das "Entwicklungskonzept für die Quartiere 8 und 15" wurde vom Stadtrat der Stadt Altenburg am 25.08.2011 beschlossen. Ziel des Entwicklungskonzeptes ist die Gestaltung einer zeitgemäßen Stadtstruktur unter Berücksichtigung der historischen Umgebung, eine innenstadtverträgliche Verkehrsführung einschließlich Lösungen für Parkprobleme, Entwicklung eines attraktiven Außenraums im Bereich des Platzes der Brüderkirche sowie die sinnvolle Nachnutzung von Brachflächen. Damit verbunden ist eine attraktive Freiraumgestaltung.
Anlagen zum Entwicklungskonzept
Entwicklungsansätze
Strategien
Kriterienkatalog Solar-Flächenanlagen
Der Stadtrat der Stadt Altenburg hat in seiner Sitzung am 26. September 2024 einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Freiflächenanlagen beschlossen.
Die Stadt Altenburg bekennt sich ausdrücklich zu den Klimaschutzzielen und steht einem Ausbau von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien positiv gegenüber. Unabhängig davon birgt die Inanspruchnahme von Flächen für Freiflächen-Solaranlagen jedoch Konfliktpotenziale, z.B. bei Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes oder auch hinsichtlich der Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Der Kriterienkatalog definiert Rahmenbedingungen, die bei der Planung und Genehmigung solcher Anlagen zu berücksichtigen sind. Dazu zählen unter anderem die Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft, die Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten sowie Möglichkeiten der Beteiligung. Der Kriterienkatalog soll als Leitfaden und Arbeitsgrundlage der zukünftigen Entwicklung von Solar-Freiflächenanlagen auf dem Stadtgebiet Altenburg für die Stadtverwaltung als auch für Projektierende.
Für Fragen zur Stadtentwicklung können Sie sich gerne an Stadtentwicklung & Stadtplanung wenden.




