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Anliegerauskunft


Leistungsbeschreibung

Anliegerauskünfte sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB),
  • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB),
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB),
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten,
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG),
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen,
  • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasserver-/Abwasserentsorgers,
  • Versiegelungsabgaben und
  • Walderhaltungsabgaben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig.