Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet.
Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Werbesatzung der Stadt Altenburg
Zuständige Stelle
Fachdienst 50 - Bauverwaltung