Baugenehmigung - Bauantrag
Leistungsbeschreibung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung oder ein anderes bauaufsichtliches Verfahren (Genehmigungsfreistellungsverfahren) notwendig.
Liegt das Baugrundstück in einem ausgewiesenen Baugebiet, kann eine Bauanzeige ausreichend sein.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.
Tipp: In die Bauunterlagen sollte man vorher seinen Nachbarn Einsicht gewähren; eine Beteiligung ist in den meisten Fällen aber nicht vorgeschrieben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen mit einzureichen:
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
Lageplan
Reichen Sie bitte den Bauantrag in dreifacher Ausfertigung ein. Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanzeigen ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare