Baugenehmigung - Genehmigungsfreistellungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Bei kleineren Bauvorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude), die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen nicht widersprechen, ist statt einer Baugenehmigung nur eine Art Anzeige erforderlich.
Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn die untere Bauaufsichtsbehörde nicht vorher die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.
Tipp: In die Bauunterlagen sollte man vorher seinen Nachbarn Einsicht gewähren; eine Beteiligung ist in den meisten Fällen aber nicht vorgeschrieben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen mit einzureichen:
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
Lageplan
Reichen Sie bitte die Bauanzeige in zweifacher Ausfertigung ein. Für Ihre Bauanzeige müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanzeigen ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare