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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften


Leistungsbeschreibung

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

  • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten) oder

  • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster) oder

  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist.

Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn

  • das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder

  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle

vorzulegen ist.

Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie

  • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. privatrechtliche Verträge) oder

  • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen zur Beglaubigung von Dokumenten:

  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente

Erforderliche Unterlagen zur Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen:

  • in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers

  • das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll

Welche Gebühren fallen an?

  • Fotokopie DIN A4 schwarz-weiß: 0,50 Euro je Seite

  • Fotokopie DIN A4 farbig: 1,00 Euro je Seite

  • Beglaubigung von Kopien: 4,00 Euro je Urkunde

Gebührenfrei: für den Besuch von Schul- und Lehranstalten, Rentenangelegenheiten

  • Beglaubigung von Unterschriften: 9,00 Euro je Unterschrift

Bearbeitungsdauer

Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

 

Zuständige Stelle