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Führungszeugnis - erweitertes


Leistungsbeschreibung

Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

  • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
  • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis

  • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
  • für eine Tätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen

benötigt wird.


Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

 

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der Meldebehörde einzureichen, die den Antrag zwecks Ausstellung an das Bundesamt für Justiz weiterleitet.


Der Antrag kann auch mit dem neuen Personalausweis online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden (siehe "Elektronische Antragstellung").

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Hohe von 13,00 Euro erhoben.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

 

Elektronische Antragstellung