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Wahlhelfer


Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Stadt beruft. Die Übernahme eines Wahlehrenamts kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

 

Weitere Informationen: Informationen für Wahlvorstandsmitglieder und solche, die es werden wollen