Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Seit 01.01.2025 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig
Seit dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Zuständigkeitsfinder Thüringen (Link ist extern).
Eine Beantragung im Bürgerservice ist nicht mehr möglich!
Rechtsgrundlagen