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Reisegewerbekarte


Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • selbstständig in eigener Person Waren anbietet,
  • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht,
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,

benötigt eine Reisegewerbekarte.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • (zusätzlich für Ausländer: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) - nicht älter als drei Monate
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - nicht älter als drei Monate
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit fallen unterschiedliche Gebühren an.

 

Was sollte ich noch wissen?

Als Inhaber/in einer Reisegewerbekarte sind Sie verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbes mit sich zu führen. Wenn Sie eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung (z. B. einen Verkaufswagen) benutzen, müssen Sie Ihren Namen und Vornamen oder die Firma außen sichtbar anbringen.

 

Die selbstständige unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart gehört zum Reisegewerbe und erfordert seitens des Geschäftsinhabers eine Reisegewerbekarte. Wenn dieser am Ort der Darbietung nicht selber tätig wird, hat er einem seiner dort anwesenden Beschäftigten eine Zweitschrift seiner Reisegewerbekarte mitzugeben.

 

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

 

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