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Personalausweis - Vorläufiger


Leistungsbeschreibung

Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung (dauert in der Regel 3 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.


In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.


Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen. Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.


Hinweis:

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Personalausweis (wenn noch vorhanden), Reisepass

  • Geburtsurkunde bzw. Familienbuch (Ledige) oder Eheurkunde (Verheiratete)

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)  (siehe Vorgaben BMI unter Fotomustertafel)

  • bei Verlust: Vorlage einer Verlustanzeige

 

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

  • Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud). Eine Übersicht findet man z. B. über https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder auch https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 

  • Erstellung durch in der Behörde betriebene Biometrie-Erfassungstechnik des Lichtbildes. Es fallen zusätzliche Gebühren an, aktuell je Aufnahme 6,00 Euro. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich für die Verwendung im Dokumentenantrag.
     

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden 10 Euro Gebühr erhoben.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens 3 Monate.

 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle