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Schülerbeförderung

Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schul- und Unterrichtsweg. Die Stadt Altenburg finanziert die notwendige Beförderung von Schülern (an staatlichen Grund- und Regelschulen sowie der Gemeinschaftsschule im Stadtgebiet), wenn die Voraussetzungen gemäß § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz erfüllt sind. 

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Formulare