Öffentliche Zustellungen
Bußgeldbescheide
Auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 15 Abs. 2, 3 Thür VwZVG in der aktuellen Fassung werden die folgende Bescheide hiermit durch Aushang an der öffentlichen Bekanntmachungstafel im Flur des Großen Sitzungssaales zum Treppenhaus, Rathaus, (Markt 1 in 04600 Altenburg) als auch durch parallele Veröffentlichung im Internet auf www.stadt-altenburg.de öffentlich zugestellt.
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