Bebauungspläne - Aufhebungen
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Die wesentlichen Regelungen für die Bebauungsplanung sind in den §§ 1 bis 13a BauGB zu finden.
Für die Aufhebung von rechtswirksamen Bebauungsplänen ist ebenfalls, wie für die Aufstellung von Bebauungsplänen ein Bebauungsplanverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Anschließend treten die Bebauungspläne mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft.
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Folgende Bebauungspläne wurden aufgehoben:
1 / 35. A - Bebauungsplan Sondergebiet "JVA Rautenberg" - Aufhebung
2 / 43. A - Bebauungsplan "Hallen- und Freibad-Süd" - Ursprungsplan und 1. Änderung - Aufhebung
Bebauungsplan, Plan, Bau