Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
zum Inhalt
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bebauungspläne - Aufhebungen

Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Die wesentlichen Regelungen für die Bebauungsplanung sind in den §§ 1 bis 13a BauGB zu finden.

 

Für die Aufhebung von rechtswirksamen Bebauungsplänen ist ebenfalls, wie für die Aufstellung von Bebauungsplänen ein Bebauungsplanverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Anschließend treten die Bebauungspläne mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft.


Wichtiger Nutzungshinweis!

Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.


Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Fachdienst Bauverwaltung und Stadtentwicklung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne - Kopien gegen eine Gebühr beziehen.

 

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

 

Folgende Bebauungspläne wurden aufgehoben:

 

1 / 35. A - Bebauungsplan Sondergebiet "JVA Rautenberg" - Aufhebung

 

2 / 43. A - Bebauungsplan "Hallen- und Freibad-Süd" - Ursprungsplan und 1. Änderung - Aufhebung

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bebauungsplan, Plan, Bau