Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
zum Inhalt
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bebauungspläne - Aufhebungen

Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Die wesentlichen Regelungen für die Bebauungsplanung sind in den §§ 1 bis 13a BauGB zu finden.

 

Für die Aufhebung von rechtswirksamen Bebauungsplänen ist ebenfalls, wie für die Aufstellung von Bebauungsplänen ein Bebauungsplanverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Anschließend treten die Bebauungspläne mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft.


Wichtiger Nutzungshinweis!

Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.


Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Fachdienst Bauverwaltung und Stadtentwicklung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne - Kopien gegen eine Gebühr beziehen.

 

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

 

Folgende Bebauungspläne wurden aufgehoben:

 

1 / 35. A - Bebauungsplan Sondergebiet "JVA Rautenberg" - Aufhebung

Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 18,78 ha

 

Planung: Das angestrebte Planungsziel - die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Justizvollzugsanstalt am Standort Rautenberg - wird nicht mehr aufrechterhalten. Mit Schreiben des zuständigen Thüringer Justizministeriums vom 30.12.2011 wurde der Standort in Rautenberg endgültig abgelehnt. Eine anderweitige Nutzung des Gebietes sowie eine Änderung des Bebauungsplanes ist aus städtebaulicher Sicht nicht vorgesehen. Daher war der Bebauungsplan aufzuheben. Die Flächen des Plangebietes werden landwirtschaftlichen Flächen genutzt.

 

 

Download:

 

2 / 43. A - Bebauungsplan "Hallen- und Freibad-Süd" - Ursprungsplan und 1. Änderung - Aufhebung

Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke befinden sich teilweise in städtischem Eigentum und teilweise in privatem Eigentum.

 

Plangebietsgröße: ca. 4,9 ha

 

Planung: Die ehemalige planerische Absicht bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Hallen- und Freibad-Süd" bestand darin, das erforderliche Baurecht für die Errichtung eines Hallenbades am Standort zu schaffen. Die ursprüngliche Absicht, ein Hallenbad zu errichten wird nicht weiter verfolgt. Daher wird der Bebauungsplan (Ursprungsplan i.d. rechtskräftigen Fassung 10.12.2004 und die 1. Änderung i.d. rechtskräftigen Fassung 01.12.2010) aufgehoben.

Parallel wurde der Flächennutzungsplan - 25. Änderung - für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert.

 

Download:

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bebauungsplan, Plan, Bau