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Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

 
Welche Gebühren fallen an?
keine
 

Zuständige Stelle

Meldestelle im Fachdienst 42 - Gewerbe-, Melde- und Personenstandswesen