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Hinweis Stadtkasse

Herzlich Willkommen

Sie befinden sich auf der Seite der Stadtkasse der Stadtverwaltung Altenburg. Wir sind Ihre Ansprechpartner in allen Fragen und Mitteilungen rund um das Thema Zahlungsverkehr, Buchhaltung, Mahnwesen und Vollstreckung.


Unsere Bankverbindungen


Für Ihre Überweisungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:

 

Geldinstitut IBAN BIC
Sparkasse Altenburger Land DE15 8305 0200 1111 002 700 HELADEF1ALT
HypoVereinsbank DE34 8302 0086 0005 800 676 HYVEDEMM468
V+R Bank Altenburger Land DE45 8306 5408 0000 660 000 GENODEF1SLR


Bitte beachten Sie:
Für eine schnelle und ordnungsgemäße Buchung Ihrer Zahlungen bitten wir Sie um Angabe des jeweiligen Kassenzeichens. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Sparen Sie sich Zeit und Mühe und versäumen Sie nie mehr einen Zahlungstermin!

Für wiederkehrende Forderungen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren, Mieten und Pachten u.v.m.) bietet Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren viele Vorteile und trägt entscheidend dazu bei, den Verwaltungsaufwand sowie die Verwaltungskosten zu reduzieren.

Wir erledigen für Sie... Hier finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung).


Unsere Leistungen für Sie

Sollten Sie Fragen zu der Verbuchung Ihrer Zahlungen, Einzugsermächtigung oder Mahnung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter in der Einnahme- und Ausgabebuchhaltung der Stadtkasse gern zur Verfügung. Um Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten zu können, wäre die Angabe des entsprechenden Kassenzeichens sehr hilfreich für uns.

Weitere Leistungen:


Mahnwesen und Vollstreckung


Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten Beträge durch Mahnung zwangsweise einzuziehen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge und andere Nebenforderungen), die zu Lasten des Zahlungspflichtigen gehen. An dieser Stelle möchten wir gern nochmals auf die o. a. Vorteile des Lastschriftverfahrens hinweisen.

Eine Übersicht über die Mahngebühren und Säumniszuschläge finden Sie hier

 

Werden offene Forderungen auch nach einer Mahnung nicht bezahlt, so sind wir gezwungen, diese im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Auch hier entstehen dem Zahlungs-pflichtigen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Säumniszuschläge etc.), die vermieden werden können. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe ist die Stadt Altenburg weiterhin verpflichtet, rückständige Forderungen anderer Behörden und Gläubiger beizutreiben.

 

Deshalb unsere Empfehlung:
Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten, dann sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden und weitere unangenehme Kosten zu vermeiden.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Weitere Kontaktdaten

 

Telefon
Auszahlungen
Barkasse
03447 594-263

Einzahlungen
03447 594-266

SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigung)

03447 594-265


Mahnung
03447 594-274

Vollstreckung
03447 594-273

03447 594-275
03447 594-276
03447 594-277


Insolvenzverfahren

03447 594-275


Zwangsversteigerungsverfahren
03447 594-277

Telefax
03447 594-239